ESKON SCHUTZNORMEN X
Was ist PSA
Gewöhnliche Berufsbekleidung kommt bei gefährlichen Einflüssen wie Funkenflug, Hitze und hoher Spannung, aber auch bei extremen Witterungsbedingungen und schlechten Sichtverhältnissen schnell an ihre Grenzen. Für Berufe, die in bestimmten Gefährdungsbereichen ausgeübt werden, muss Persönliche Schutzausrüstung – kurz PSA – verwendet werden. Trotz der hohen Schutzfunktionen, die für extreme Einsatzgebiete erforderlich sind, sollte PSA bequem und komfortabel sein.
In jedem Betrieb hat die Sicherheit der Mitarbeiter oberste Priorität. Der erste Schritt besteht daher darin, zu definieren, wofür die Schutzkleidung benötigt wird. Arbeitgeber sind gemäß des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG §§3, 4) gesetzlich dazu verpflichtet, eine Gefährdungsanalyse für jeden Arbeitsplatz zu erstellen. Der Sicherheitsbeauftragte erstellt daraufhin eine Übersicht, die festlegt, welche PSA für welchen Arbeitsplatz erforderlich ist.
An dieser Stelle kommt ESKON Workwear ins Spiel. Wir empfehlen die passende persönliche Schutzausrüstung für die festgestellten Vorgaben, damit vollständiger Schutz gewährleistet ist.
Wissenswertes über PSA
Die PSA wird in drei Kategorien unterteilt:
Kategorie I
PSA, die vor geringen Risiken schützt – z. B. Regenschutzkleidung. Diese Kategorie unterliegt keinem EG-Qualitätssicherungssystem. Alle von uns angebotenen Produkte werden jedoch strengen Qualitätskontrollen unterzogen, um höchste Standards zu gewährleisten.
Kategorie II
Hierzu zählt PSA, die weder in Kategorie I noch in Kategorie III fällt. Sie deckt mittlere Risiken ab, etwa Warnschutzkleidung oder leichten Hitzeschutz. Bekleidung aus dieser Kategorie muss von einer externen Stelle zertifiziert werden. Nach erfolgreicher Prüfung wird eine Baumusterprüfbescheinigung ausgestellt.
Kategorie III
Komplexe PSA, die gegen hohe oder tödliche Risiken schützt, z. B. Schutz vor extremer Hitze oder Störlichtbögen. Diese Bekleidung muss zwingend von einer externen Stelle zertifiziert werden, mit regelmäßiger Nachprüfung im Rahmen des EG-Qualitätssicherungssystems.
Nachträgliche Veredelung von Schutzbekleidung
Wird Schutzbekleidung nachträglich mit Logos, Stickereien oder reflektierenden Streifen veredelt, muss besonders vorsichtig vorgegangen werden. Ungeeignete Materialien oder Verfahren können die Schutzwirkung der Bekleidung herabsetzen oder sogar aufheben. Im schlimmsten Fall kann die Baumusterprüfung – und damit die Zertifizierung der PSA – erlöschen.
Eine Prüfung der Auswirkungen auf die Schutzfunktion ist vor jeder Änderung zwingend erforderlich.
Veredelung von PSA der Kategorie II
Bei PSA der Kategorie II ist keine Zustimmung des Prüfinstituts erforderlich. Dennoch müssen alle Normvorgaben im Hinblick auf die Schutzfunktion strikt eingehalten werden.
Veredelung von PSA der Kategorie III
PSA der Kategorie III darf ausschließlich vom Hersteller veredelt werden. Änderungen am Baumuster müssen dem Prüfinstitut, das die Baumusterprüfung ausgestellt hat, gemeldet werden. Nach Prüfung wird die Änderung in die Baumusterprüfbescheinigung aufgenommen und kann anschließend umgesetzt werden.
Um Risiken durch unsachgemäße Anbringung von Firmenlogos oder Reflexstreifen zu vermeiden, sollte Schutzbekleidung immer professionell veredelt werden. Die Sicherheit des Trägers steht stets über dem Design.
Was ist eine Baumusterprüfbescheinigung?
Wird ein Produkt durch eine Prüfstelle zertifiziert, so wird nach erfolgreicher Prüfung ein Zertifikat ausgestellt – die sogenannte Baumusterprüfbescheinigung. Sie dient als offizielle Bestätigung und enthält detaillierte Prüfberichte, einschließlich Artikelbezeichnung, verwendeter Materialien und erfüllter Schutznormen.